Stuttgart/Karlsruhe (pm/yb) Gestern teilte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit, dass alle Unterlagen für das laufende Planfeststellungsverfahren zum Bau einer zweiten Rheinbrücke vorliegen. Da das Bundesverkehrsministerium jetzt eine direkte Anbindung an die B36 fordert, wird sich das Planfeststellungsverfahren noch um mindestens ein Jahr verzögern.
Das Bundesverkehrsministerium hat die Forderung des Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages vom Oktober 2015 aufgenommen, eine Verknüpfung zur Weiterführung der B293 bis zur B36 sowie den Durchstich zur B36 planerisch voranzutreiben. Das Bundesverkehrsministerium verlangt vom Land, den Knotenpunkt Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße unter Berücksichtigung einer direkten Führung der B293 von der Rheinbrücke zur B36 umzuplanen und dies in das laufende Planfeststellungsverfahren einzuarbeiten. Durch die vom Bund gewünschte Planungsänderung wird nach derzeitigem Kenntnisstand des Ministeriums ein Zeitverzug von mindestens einem Jahr entstehen.