Karlsruhe (pm/ij) Fahrradfahrer dürfen sich seit dieser Woche über zwei neue Fahrradstraßen freuen. In der Bismarck- und Seminarstraße gelten nun die Regeln für Fahrradstraßen.
Verkehrsschilder sowie das auf der Fahrbahn zu sehende weiße Rad auf blauem Grund signalisieren, dass hier Radler Vorrang haben. Die beiden Straßen gehören zu den elf Straßen oder Straßenabschnitten, die – beginnend mit der Bahnhofstraße – seit Herbst 2015 nach und nach als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Die betroffenen Bürger und der Bürgerverein wurden bereits informiert.
Als nächstes sind die Gartenstraße zwischen Karl- und Jollystraße und die Hirschstraße zwischen Kriegs- und Sophienstraße an der Reihe, die Umsetzungsliste soll bis zum Ende des Frühlings mit der Knielinger Allee abgearbeitet sein. „Aus Witterungsgründen mussten wir im Winter leider die Einrichtung der neuen Fahrradstraßen unterbrechen, denn bei Kälte können die Fahrradstraßenpiktogramme nicht auf dem Asphalt aufgebracht werden“, erklärt Gunter Lott, der beim Tiefbauamt für die Einrichtung der Fahrradstraßen zuständig ist.
In der Seminarstraße gibt es eine Besonderheit für den Kfz-Verkehr zu beachten: Die frühere Einbahnstraßenregelung besteht faktisch immer noch, denn der Kfz-Verkehr ist nur aus Süden kommend durch Zusatzschild zugelassen. Für Autofahrer, die von Norden, etwa von der Moltkestraße kommen, ist die Einfahrt in die Seminarstraße nach wie vor nicht gestattet.
Neu auf die Liste der Radstraßen gesetzt werden sollen alle fünf Abschnitte der parallelen Erschließungsstraßen der Kaiserallee. Hier greift die Regelung, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Und auch die weiteren Kriterien – die Art des Kfz-Verkehrs und die Belange von Fußgängern – sprechen nicht dagegen. In Fahrradstraßen gilt: Autofahrende müssen sich in einer Fahrradstraße in ihrem Fahrverhalten am Radverkehr orientieren. Dabei darf maximal Tempo 30 gefahren werden.