Rastatt (pm/vg) Kritische Niedrigwasserwerte haben die Fließgewässer im Landkreis Rastatt zu verzeichnen. Die Wasserbehörde appelliert deshalb an die Bürger, auf die Entnahme von Wasser aus den Bächen und Flüssen zu verzichten.
Grund für die niedrigen Wasserstände sind die geringen Niederschläge in Kombination mit den heißen Temperaturen in den vergangenen Wochen. Auch weiterhin ist laut Wettervorhersage nicht mit ergiebigen Regenfällen zu rechnen. Die Situation bedeutet Stress und erschwerte Lebensbedingungen für die Lebewesen im Wasser, außerdem ist die Selbstreinigungskraft der Gewässer vermindert. Das teilt das Landratsamt in Rastatt mit.
Die Wasserbehörde fordert die Bürger deshalb dazu auf, die Wasserentnahme für private Zwecke zu unterlassen.
„Die Wasserbehörde weist darauf hin, dass es seit der Änderung des Wassergesetzes in 2014 keinen Eigentümer- und Anliegergebrauch von Gewässern mehr gibt. Die Benutzung des Gewässers darf nur als Gemeingebrauch erfolgen. Demnach ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und die Entnahme für Zwecke der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau in geringen Mengen nur erlaubt, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind.“
Diese Besorgnis sei laut Wolfgang Hennegriff, Leiter des Umweltamtes, aber an zahlreichen Gewässern im Landkreis der Fall.
Weiterer Hinweis der Behörde: Das Aufstauen von Fließgewässern und die Entnahme von größeren Mengen mit Elektro- oder Motorpumpen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Wasserentnahme mit solchen technischen Hilfsmitteln ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis verboten.