Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Zahlreiche Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende von mehreren ÖPNV-Unternehmen in Baden-Württemberg haben sich mit einem offenen Brief an die im Verkehrsausschuss sitzenden Abgeordneten im Bundestag gewandt. In dem Schreiben fordern 59 Vorsitzende die Abgeordneten auf, eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zu bewirken. Das teilte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi heute mit.
Hintergrund der Forderung ist die vor drei Jahren beschlossene Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, die Städten und Kommunen seitdem einräumt, eigenwirtschaftliche Anträgen für den Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber Ausschreibungen und Direktvergaben vorzuziehen. Da eigenwirtschaftlich betrieben Stadtverkehre weder vom Aufgabenträger vorgegebene Tarif- und Sozialstandards noch die Tariftreuegesetze einhalten müssen, bewerten die Personal- und Betriebsräte der ÖPNV-Unternehmen das als „ungleichen Wettbewerb“, der ausschließlich über „Sozialdumping“ stattfinde.
Als „Negativ-Beispiel“ führen die Unterzeichner des Schreibens die bevorstehende Auflösung des Stadtverkehrs Pforzheim (SVP) an. Der SVP wird zum Jahresende aufgelöst. Ab 2017 wird die Bahntochter Regionalbusverkehr Südwest (RVS) den Pforzheimer Nahverkehr betreiben. Der RVS hat angekündigt, maximal die Hälfte der 240 gekündigten SVP-Mitarbeiter zu übernehmen. Beispiele wie dieses würden den unfairen Wettbewerb zwischen privaten Konzernen und kommunalen Unternehmen aufzeigen.
Betriebsräte fordern Gesetzesänderung
Die 59 Betriebs- und Personalräte fordern daher die Streichung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre oder alternativ eine Klarstellung im Personenbeförderungsgesetz, dass auch eigenwirtschaftliche Antragsteller kommunale Vorgaben zu sozialen Standards und die Tariftreuegesetze einhalten müssen. Darüber hinaus müsse bei Betreiberwechseln die Übernahme der Beschäftigten in den Ausschreibungen verbindlich vorgeschrieben werden, fordern Verdi und die Verfasser des Briefes.