Wohnraum-Not: Regionalplaner appellieren an den Geschosswohnungsbau

Karlsruhe/Bad Herrenalb (pm/ame) Wie lässt sich angesichts wachsender Nachfrage ausreichend und bezahlbarer Wohnraum schaffen? Zu dieser Frage haben sich diese Woche die beiden Regionalverbände Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald in der gemeinsamen Sitzung ihrer Planungsausschüsse in Bad Herrenalb ausgetauscht.

Als Diskussionsgrundlage dienten die Aktivitäten rund um die so genannte Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, insbesondere die Ergebnisse einer Studie zum landesweiten Wohnraumbedarf mit Fokus auf die beiden Regionen um Karlsruhe und Pforzheim. Ergänzend dazu verwies der Regionalverband Mittlerer Oberrhein auf zentrale Erkenntnisse aus seiner Studie „Wer wohnt wie?“. Im Anschluss erörterte das regionsübergreifende Gremium mögliche Auswirkungen des neuen Paragrafen 13b im Baugesetzbuch, mit dem der Gesetzgeber unkompliziert neuen Wohnraum schaffen will.

Wohnungsbaulücke von rund 16.000 Wohnungen

Im Rahmen der 2016 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes gegründeten Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg ließ die L-Bank Ende 2017 die Studie „Wohnraumbedarf Baden-Württemberg“ erarbeiten. Tobias Koch vom damit beauftragten Gutachterbüro stellte im Bad Herrenalber Kurhaus deren Ergebnisse vor und beleuchtete die Entwicklungen in den beiden benachbarten Regionen. Demnach sei zwischen 2011 und 2015 rund um Karlsruhe und Pforzheim eine „Wohnungsbaulücke“ von rund 16.000 Wohnungen entstanden (KA 10.900, PF 5.200). Details zum künftigen Wohnraumbedarf und entsprechende Zahlen auf Gemeindeebene lägen jedoch nicht vor.

Paragraf 13b neu im Baugesetzbuch

Mit dem Ziel, schneller Bauflächen bereit zu stellen und damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, habe der Bundesgesetzgeber den Paragrafen 13b in das Baugesetzbuch aufgenommen. Seit Mitte Mai 2017 ermögliche dieser den Kommunen ein vereinfachtes Verfahren für die Ausweisung von Baugebieten im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile. Dieser Paragraf gelte vorerst bis Ende 2019. Damit entfielen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan. Voraussetzung sei, dass es sich um einen Bebauungsplan mit einer bebaubaren Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmeter für Wohnnutzung handelt.

Eine Evaluierung der bisher gelaufenen Bebauungsplanverfahren in den beiden Regionen Mittlerer Oberrhein und Nordschwarzwald zeige, dass die Kommunen bisher selten Gebrauch vom Paragrafen 13b gemacht haben. „Bei Flächen die im Außenbereich liegen, haben die Kommunen meistens schon vor dem Verfahrensbeginn mit uns das Gespräch gesucht“, so Hager und es bleibe zu beobachten, ob das Instrument des neuen Paragrafen 13b tatsächlich zur schnellen Bereitstellung von Bauland beitrage. Zudem sollte der damit geschaffene neue Wohnraum nicht leichtfertig zu einer unbedachten Zersiedlung des Freiraums beitragen.