Wohin mit dem Wohnwagen?

Karlsruhe (ij) Die Stadt Karlsruhe weißt in einer Mitteilung darauf hin, dass es für das Abstellen eines Wohnwagens eine eindeutige Regelung in der Straßenverkehrsordnung gibt. Nicht jeder Wohnwagenbesitzer habe einen Abstellplatz auf einer privaten Grundstücksfläche.

Daher gilt: Ein Wohnwagen ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen am Stück auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Das Verbot gilt nicht für entsprechend gekennzeichnete Parkflächen. Auch solange der Wohnwagen mit einem Zugfahrzeug verbunden ist, gilt diese Zweiwochenfrist nicht.

Zudem gelte laut Mitteilung der Stadt das Parkverbot für alle anderen Anhänger. Das Parkverbot gilt auch auf markierten Parkflächen, wenn der Wohnwagen oder der Anhänger größer ist als der durch die Parkflächenmarkierung. gekennzeichneten Bereich.