Karlsruhe (pm) Wildtiere, die ins Stadtgebiet eindringen, sind nicht nur in Rastatt immer öfter ein Problem. Dort soll nun sogar ein kleiner Wald gerodet werden, in dem sich eine Rotte Wildschweine angesiedelt hat. Was man im Umgang mit einem Stadt-Wildtier zu beachten hat, darüber informiert die Stadt Karlsruhe mit einer Infobroschüre.
Unter dem Titel „Wildtiere erobern die Stadt“ gibt die Stadt Karlsruhe wertvolle Tipps zur Rechtslage von Wildtieren und den Umgang mit ihnen. Grundsätzlich gilt, dass nur vorbeugende Maßnahmen erlaubt sind. Auf Großwildjagd dürfen Bürger im Stadtgebiet also nicht gehen. Für Eigentümer gilt, dass sie für den Schutz ihres Eigentums selber verantwortlich sind, bei Wildschäden in bebauten Gebieten besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Auch das Füttern von Wildtieren sollte man unterlassen. Wilde Tiere sind keine Haustiere und sollen nicht zahm werden. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb darauf achten, keine Anreize zum Umzug in die Stadt zu bieten, beispielsweise durch Futterstellen, Komposthaufen oder Abfälle. Auch Fallobst im besten Fall schnell einsammeln, damit Wildschwein und Co. gar nicht erst angelockt werden.
Besondere Vorsicht ist auch für Haustiere geboten. Wildtiere sind oft Überträger von Krankheiten und Parasiten wie Tollwut, Staupe oder Fuchsbandwürmern. Deshalb sollten Haustiere immer durch eine Impfung geschützt und Zusammstöße mit Füchsen und anderen Wildtieren vermieden werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de