Wildpark-Abschied kommt vor Gericht

Frankfurt am Main (pm/jh) Heute verhandelt das DFB-Verbandsgericht den Wildpark-Abschied der Fans im November vergangenen Jahres. Hintergrund ist das Abbrennen von pyrotechnischen Fackeln im Rahmen der Abschiedszeremonie des Wildparkstadions im November 2018. Der Deutschen-Fußball-Verband (DFB) hatte als Reaktion auf die Aktion den Karlsruher Sport Club (KSC) verklagt.

An dem besagten Novemberabend hatte der KSC sein Spiel gegen die Würzburger Kickers gewonnen und sich so sportlich vom Wildparkstadion vor dem Umbau verabschiedet. Nach dem Spiel begann eine vom offiziellen Fan-Dachverband des KSC angemeldete Veranstaltung, bei der ein Kreis von brennenden, bengalischen Fackeln Wildparkstadion erstrahlen lies. Die Bilder des „leuchtenden“ Wildparks gingen um die Welt und fanden positive Resonanz bei vielen Fußballfans. Nach Aussage der Supporters Karlsruhe trat der Verein selbst und unabhängig vom KSC als offizieller Veranstalter auf. Er habe die Veranstaltung bei den zuständigen Stadt- als auch Ordnungsbehörden angemeldet und genehmigen lassen. Die Fans bezeichnen das Vorgehen des DFB deshalb als ,,kurios“.

Supportes fordern DFB auf, vor ordentliches Gericht zu ziehen

Die Supporters Karlsruhe 1986 wollen mit ihrem ersten Vorsitzenden einen Zeugen durch den KSC aufrufen lassen, da sie keine rechtliche Verantwortung beim KSC sehen. Sie fordern den DFB dazu auf, gegen sie selbst vor ein ordentliches Gericht zu ziehen und können den für morgen angesetzten juristischen Schritt gegen den KSC nicht nachvollziehen. Seit der Veranstaltung habe der DFB keinen Kontakt mit ihnen als Veranstalter aufgenommen.