Landau (pm) Die Stadt Landau erhebt auch in diesem Jahr weiterhin den „wiederkehrenden Beitrag für Straßenausbau“. Die Eigentümer beitragspflichtiger Grundstücke erhalten in den nächsten Tagen einen Beitragsbescheid.
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanttgabe des Beitragsbescheides fällig und wird bei einer Einzugser,ächtigung von der Stadtkasse abgebucht. In den Jahren 2015 bis 2017 wird der Beitrag zum 1. Februar fällig.
8,4 Millionen Investitionsvolumen
Die wesentlichen Maßnahmen für 2014 bis 2017, mit einem Gesamtvolumen von 8,4 Millionen Euro, wurde bereits im Dezember 2013 vom Landauer Stadtrat beschlossen. Unter anderem sieht der Beschluss vor, über den wiederkehrenden Beitrag und den von der Stadt Landau zu tragenden Gemeindeanteil den Ausbau der Böchinger Straße in Godramstein, der Impflinger Straße in Mörzheim und der Pinselstraße in Wollmesheim zu finanzieren. Außerdem soll die mittlerweile in die Jahre gekommene Straßenbeleuchtung saniert werden.
Wiederkehrender Beitrag seit 2010
Seit 2010 erhebt die Stadt Landau den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag. Nach dem Ende des ersten Abrechnungszeitraumes 2010 bis 2013 hat am 1. Januar 2014 der neue Abrechnungszeitraum begonnen. Laut Stadt Landau unterliegen der Beitragspflicht alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer Verkehrsanlage in der Abrechnungseinheit haben.