Karlsruhe (pm/mcs) Im Karlsruher Stadtkreis könnten ab kommendem Samstag erstmals seit Monaten wieder Corona-Lockerungen eintreten. Die vom Robert-Koch-Institut für den Stadtkreis Karlsruhe ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz liegt für Montag, 17. Mai, bei 79,2. Dies teilte die Stadt Karlsruhe heute mit.
Nach den Regelungen der noch aktuell geltenden „Bundesnotbremse“ würden die strengen bundesrechtlichen Regelungen außer Kraft treten, wenn die Inzidenzzahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 100 unterschreitet. Nicht berücksichtigt wird allerdings die Inzidenz von Sonntag, 16. Mai, da der Wegfall der „Bundesnotbremse“ an Werktage unter einer Inzidenz von 100 geknüpft ist.
Lockerungen ab Samstag möglich
Wie die Stadt Karlsruhe heute mitteilte, bedeutet das, dass der Werktagswert am kommenden Mittwoch der fünfte Wert in Folge für die Fächerstadt sein könnte, der unter 100 liegt. Die Regelungen der Bundesnotbremse würden dann wiederum am übernächsten darauffolgenden Tag außer Kraft treten – also mit Beginn und Wirkung für Samstag, den 22. Mai, heißt es weiter.
Im ersten Öffnungsschritt dürfen dann wieder folgende Aktivitäten und Veranstaltungen stattfinden:
– Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
– Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet.
– Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
– Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
– Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
– Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
– Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung.
– Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kundin oder einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
– Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
– Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen.