Karlsruhe (pm) Damit die Pakete aus aller Welt zum Weihnachtsgeschäft die Empfänger schneller erreichen können gibt der Zoll hilfreiche Tipps.
Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden, d.h. die Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können manchmal direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.
Abgabefrei sind private Geschenksendungen mit einem Wert unter 45 Euro und Sendungen unter 22 Euro. Sollte diese überschritten sein, wird gegebenenfalls Zoll fällig.
Wen es sich um eine Postsendung handelt, ist zudem eine Handelsrechnung für die Abfertigung notwendig. Diese möglichst an der Außenseite des Paketes anbringen.
Die Deutsche Post AG gibt die Sendung den Zoll weiter, der die Sendung begutachtet und gegebenenfalls einen Einfuhrabgabenbescheid erstellt. Im Anschluss an die zollrechtliche Behandlung wird die Postsendung der Deutschen Post AG zur Auslieferung übergeben. Eventuell enstehende Abgaben erhebt der Zusteller an der Haustür des Empfängers.
Postsendungen mit Waren,
– die Verboten und Beschränkungen unterliegen,
– die wegen handelspolitischer Maßnahmen oder Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts besonders Förmlichkeiten erfordern und
– die keine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung und keine korrekte Handelsrechnung enthalten,
kann die Deutsche Post AG nicht direkt ausliefern. Sie leitet diese an das örtlich zuständige Zollamt weiter und informiert den Empfänger der Postsendung mit einem Benachrichtigungsschreiben über das Zollamt, bei dem die Sendung hinterlegt wurde.Der Empfänger kann die Sendung bei diesem Zollamt unter Vorlage des Benachrichtigungsschreiben und der gegebenenfalls noch fehlenden Unterlagen abholen.
Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es ratsam, sich bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls unter www.zoll.de zu informieren.