Karlsruhe (pm/msc) Ein Bauherr aus dem Landkreis Karlsruhe muss eine Geldstrafe in Höhe von rund 10.500 Euro bezahlen. Er beschäftigte zwei Ukrainer ohne gültige Arbeitsgenehmigung illegal in Deutschland.
Außerdem wurde gegen die Sozialabgabenpflicht sowie geltende Mindestlohnbestimmungen verstoßen worden, teilt das Hauptzollamt Karlsruhe mit. Aufgrund eines Hinweises der Beamten des Polizeireviers Philippsburg entschieden sich die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe für eine vollständige Überprüfung des Bauvorhabens im Landkreis Karlsruhe. Bei der Personenkontrolle auf der Baustelle habe sich herausgestellt, dass zwei der drei angetroffenen Arbeitnehmer vom Bauherrn illegal in Deutschland beschäftigt wurden, da sie keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt. Die Ukrainer mussten jeweils ein Bußgeld bezahlen. Darüber hinaus erhielten die Männer vom zuständigen Ausländeramt eine Ausweisungsverfügung, welcher sie einen Tag später nachkamen.
Die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten fest, dass der Arbeitgeber zur Errichtung seines Wohnhauses Arbeitskräfte aus der Ukraine gesucht und für diese die An- und Rückreise organisierte. Eine Bezahlung erfolgte im Prüfungszeitpunkt allerdings nicht, so das Hauptzollamt. Den Arbeitnehmern sei lediglich unentgeltliche Verpflegung und eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt worden. Zudem konnten die Ermittler nachweisen, dass der 45-jährige Ukrainer für seine Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abführte. Das Hauptzollamt Karlsruhe erließ gegen den Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von 10.585 Euro, die er in Raten abbezahlen will.
Bild: Symbolbild