Weg frei für die EnBW

Karlsruhe (as/pm) Dem Erwerb der Prokon durch die EnBW steht aus kartellrechtlicher Sicht nichts mehr im Weg. Die polnische Kartellbehörde hat den möglichen Erwerb freigegeben.

Da Prokon auch in Polen Windparks betreibt, war die Freigabe seitens der polnischen Kartellbehörde notwendig. Das Bundeskartellamt in Bonn hatte seine Freigabe bereits am 2. Juni erteilt. Voraussetzung für den Erwerb von Prokon durch die EnBW ist ein dementsprechender Beschluss der Gläubigerversammlung am 2. Juli.