Wassertemperatur im Rhein weiter kritisch – Entspannung am Donnerstag erwartet

Karlsruhe/Stuttgart (pm/vg) Die Wassertemperatur im Rhein und auch im Neckar ist zwar jeweils immer noch zu hoch, hat aber an den Messstellen des Landes die kritische Marke von 28 Grad nicht erreicht. Das teilt das Umweltministerium Baden-Württemberg mit. Durch die anhaltende Hitze müssen angrenzende Kraftwerke mit besondere Vorsicht agieren, heißt es. 

Weder am Rhein noch am Neckar haben sich bislang ökologische Schäden gezeigt, so das Umweltministerium weiter. Das ökologische Monitoring wird selbstverständlich fortgesetzt.

Ausnahmeregelungen für Kraftwerke
Kraftwerke können Ausnahmeregelungen beantragen – wird diese erteilt, ist die Einleitung von zur Kühlung der Kraftwerke genutztem Flusswasser erlaubt. Dies gilt biszu einer Wassertemperatur an der entsprechenden Einleitungsstelle von maximal 28,5 Grad – normalerweise gelten 28 Grad.

Die vor 10 Tagen erteilten wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb von Großkraftwerken mussten bislang nur vereinzelt und vorübergehend in Anspruch genommen werden. So hat zum einen das Großkraftwerk Mannheim, GKM, am Freitag und zum anderen das Kernkraftwerk Philippsburg am Samstag die Ausnahmegenehmigung genutzt.

Entspannung der Situation am Donnerstag erwartet
Die Prognosedaten der Kraftwerke sowie der LUBW, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, lassen vermuten, dass die Wassertemperaturen zwar wieder etwas ansteigen, aber die 28 Grad-Marke voraussichtlich nicht mehr erreichen werden. Ab Donnerstag wird mit einer deutlichen Abkühlung der Luft- und infolgedessen der Wassertemperaturen gerechnet.

Kraftwerke: Trotzdem Vorsicht geboten
Da die Lage insgesamt aber weiter angespannt ist, haben verschiedene Kraftwerksbetreiber vorsorglich erneut Anträge auf eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Umweltministerium und den Regierungspräsidien gestellt. Darunter unter anderem das Kraftwerk in Philippsburg, außerdem das Rheinhafendampfkraftwerk in Karlsruhe. Es ist vorgesehen, die Anträge nach einer Beurteilung in Rhein und Neckar befristet bis kommenden Montag (13.08.) und auf Widerruf zu erteilen, so das Umweltministerium weiter.