Was ist in den Lebensmitteln drin? Bessere Kennzeichnung für Verbraucher

Baden-Württemberg (pm/ij) In diesem Jahr gibt es europaweit die neue Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Damit wird der Verbraucher nun künftig besser über den Inhalt der Lebensmittel informiert. Auch lose Lebensmittel wie Brot sollen entsprechend gekennzeichnet werden. 

Der TÜV SÜD gab heute eine Mitteilungen zu der neuen LMIV raus. Dabei erwähnt der TÜV SÜD, dass sich der Gesetzgeber vor allem für Lebensmittelallergien Vorteile erhofft. Allergikerhinweise müssen nun durch eine veränderte Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe deutlich hervorgehoben sein. Zudem gelte diese Deklarationspflicht allergener Stoffe nicht nur für verpackte Lebensmitte sondern auch für lose Ware wie etwa Brot.

Wie der TÜV SÜD schreibt, muss die LMIV bis zum 13. Dezember 2014 umgesetzt sein. Zu den wichtigsten Änderungen gehören unter anderem.

– Ergänzende Angaben sind für Hersteller verpflichtend: Neben der Bezeichnung des Lebensmittels, dem Zutatenverzeichnis, der Menge bestimmter Zutaten, der Nettofüllmenge, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, dem Alkoholgehalt und den Angaben zum Lebensmittelunternehmer gehören nun auch eine für alle verpflichtende Nährwertdeklaration, Anweisungen zum Gebrauch des Lebensmittels und evtl. Angaben zum Ursprungsland.

– Schriftgröße und Sichtfelder werden verbraucherfreundlicher: Alle festgelegten verpflichtenden Angaben müssen unter anderem an einer gut sichtbaren Stelle abgedruckt sein.

– Irreführung durch „Lebensmittelimitate“ wird vermindert: Analogkäse, Klebeschinken und Surimi unterliegen künftig speziellen Kenzzeichnungsvorschriften. Bei Analogkäse muss zum Beispiel der Hinweis „hergestellt aus Pflanzenfett“ in unmittelbarer Nähe des Produktnamens zu finden sein .

Mehr Informationen für sichere Lebensmittel gibt es unter www. tuev-sued.de/sichere-lebensmittel