Waffenkontrollen im Kreis Rastatt: Beanstandung in jedem fünften Fall

Rastatt (pm/amf) Das Landratsamt Rastatt hat bei mehr als 1.000 in den vergangenen fünf Jahren durchgeführten Waffenkontrollen im Kreis Rastatt in jedem fünften Fall eine Beanstandung verzeichnet. Das geht aus der entsprechenden Bilanz hervor, die das Landratsamt heute veröffentlicht hat.

870 der 1.097 Waffenbesitzer bewahrten demnach Waffen und Munition ordnungsgemäß auf, bei 227 gab es Beanstandungen oder sie besaßen illegal Munition. “In fast 80 Prozent der Fälle sind wir mit der Aufbewahrung voll und ganz zufrieden und können unseren Waffenbesitzern ein gutes Zeugnis ausstellen“, bilanzieren Renate Mutter und Katharina Bille vom Amt für Baurecht, Naturschutz, Recht und Ordnung, die bei der Waffenbehörde für die Kontrollen im Landkreis Rastatt zuständig sind.

Bei Verletzung von Aufbewahrungsvorschriften müssen die Betroffenen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Das kann von einem Bußgeld bis hin zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Nach den Amokläufen von Erfurt (2002) und Winnenden (2009) hatte der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft und die Möglichkeiten zur – auch verdachtsunabhängigen – Kontrolle der Waffenaufbewahrung erweitert.