Karlsruhe (an) Nicht jeder Wohnwagenbesitzer hat das Glück, auch einen Stellplatz dafür zu haben. Oft werden die Wagen dann auf öffentlichen Straßen abgestellt. Doch die Stadt Karlsruhe hat dazu nun eine Mitteilung herausgegeben: die Regelungen in der Straßenverkehrsordnung besagen, dass man einen Wohnwagen ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen am Stück auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellen darf. Dieses Parkverbot gilt ebenfalls für Anhänger, egal, ob sie dem gewerblichen oder privaten Zweck dienen. Wenn der Anhänger auf einem gekennzeichneten Parkplatz steht und über die Begrenzung hinausragt, gilt ebenfalls das Parkverbot. „Um Ärger mit der Behörde zu vermeiden, hilft hier oft nur das Anmieten eines privaten Stellplatzes.“, meint Günter Cranz, Leiter der Abteilung Straßenverkehr des Ordnungs- und Bürgeramtes Karlsruhe.
