Karlsruhe (pm/msc) Am kommenden Wochenende startet in vielen bfv-Spielklassen die Rückrunde. Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage hat der Badische Fußballverband Leitlinien definiert, unter welchen Voraussetzungen Spiele aufgrund von Corona-Fällen abgesetzt werden können.
Demnach kann für Spiele der Herren, Frauen und Jugend ein Antrag auf Absetzung gestellt werden, wenn eine Mannschaft über weniger als 16 einsatzfähige Spieler*innen verfügt. Berücksichtigt werden dabei sämtliche in der aktuellen Spielzeit 2021/22 für die jeweilige Mannschaft in einem Pflichtspiel auf dem Spielbericht geführten Spieler*innen. Davon können nur Spieler*innen abgezogen werden, die positiv getestet wurden oder die aus sonstigen Gründen einer Absonderungspflicht unterliegen, obwohl sie immunisiert, also geimpft und, oder genesen sind. Als grundsätzlich einsatzfähig gelten laut Verband Spieler*innen, die beispielsweise wegen einer Sperre oder Verletzung nicht zur Verfügung stehen oder weil sie auf Grund der Corona-Vorgaben nicht eingesetzt werden können.
Wird die Absetzung eines Spiels beantragt, ist der antragstellende Verein dazu verpflichtet, auf Anforderung alle erforderlichen Nachweise wie den Impfstatus, das Testergebnis, die Absonderungsverfügung und ähnliches vorzulegen und die erforderlichen Einwilligungen zur Offenlegung bei den betreffenden Spieler*innen einzuholen. Sind Spieler*innen nicht bereit, diese Informationen offen zu legen, kann eine Spielabsetzung nicht beantragt werden.