Vollständig Geimpfte müssen in Baden-Württemberg künftig nicht mehr in Quarantäne

Region (pm/ms) Menschen mit vollständigem Impfschutz müssen in Baden-Württemberg künftig nicht mehr in Quarantäne. Das teilt das Gesundheitsministerium heute mit und folgt damit der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) von vergangener Woche. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung soll diese Woche vorgenommen werden und am kommenden Montag in Kraft treten.

Die neue Regelung soll auch für Personen gelten, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten und darüber hinaus in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. „Die Landesregierung wird nun die Corona-Verordnung Absonderung und die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entsprechend anpassen. Es wird eine Ausnahmeregelung in die jeweiligen Verordnungen aufgenommen, wonach sich geimpfte, symptomlose Personen künftig nicht mehr in Absonderung begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten. Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha heute.

Impfschutz nach 14 Tagen vollständig

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Anerkannt werden alle in der EU zugelassenen Impfstoffe. Die Änderungen sollen diese Wochen vorgenommen werden und ab kommenden Montag in Kraft treten, so das Gesundheitsministerium.

Auch Lockerungen in Pflegeinrichtungen

Weitere Änderungen im Hinblick auf geimpfte Personen ergeben sich für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können laut Ministerium bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten aber weiterhin fort.