Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe hat das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das gab das Ministerium heute bekannt. Die Entscheidung sei in enger Abstimmung mit den Vertretern aus den Geflügelverbänden, den Landwirtschaftsverbänden sowie mit Vertretern der Rassegeflügelzüchter getroffen worden, die sich heute zu Gesprächen im Landwirtschafsministerium einfanden.
„Aufgrund der derzeitigen Lage müssen wir davon ausgehen, dass das Seuchengeschehen sich nicht mehr nur auf die Küsten in Nord- und Ostdeutschland sowie die Bodenseeregion beschränkt. Das belegen die genannten Beispiele aus Bayern und der Schweiz, aber auch aus Niedersachsen. Unser wichtigstes Ziel ist es, frühzeitig alle denkbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Ausweitung in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Es ist daher erforderlich, die Stallpflicht für Geflügel in Baden-Württemberg auf das gesamte Landesgebiet auszuweiten“, sagte Landwirtschaftsminister Hauk heute in Stuttgart.