Karlsruhe (fh) Elf Bundesländer hat die Vogelkrippe zwischenzeitlich erreicht. Um eine Einschleppung oder Verbreitung zu verhindern, hat Stallpflicht für Geflügel oberste Priorität.
Während in Baden-Württemberg nach wie vor nur Wildvögel betoffen sind, treten im Norden der Republik zunehmend auch Fälle in Nutzgeflügelhaltungen auf. Durch die konsequente Trennung der Lebensbereiche von Nutzgeflügel und Wildvögeln soll eine Einschleppung des Virus verhindert werden. Im Enzkreis ist die Stallpflicht seit dem 22. November in Kraft, so dass kein direkter oder indirekter Kontakt des Geflügels mit freilebenden Vögeln entsteht. Das Verbraucherschutzamt fordert nun alle betroffenen Tierhälter auf, sich registrieren zu lassen und die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen konsequent durchzuführen.