KSC-VIPs schauen in die Röhre

Karlsruhe (pm/fr) Das „VIP-Zelt“ des Karlsruher Sportclubs darf aus Brandschutzgründen ab sofort nicht mehr genutzt werden. Die Stadt hat dem Verein die Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Diskussion hatte bereits vor gut einem Jahr begonnen.

 

Der KSC hatte bei der Stadt Karlsruhe im Juni 2014 eine Baugenehmigung zur Errichtung einer „Doppelstockzelthalle als Fliegender Bau“ beantragt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hatte die Branddirektion der Stadt erhebliche Bedenken geltend gemacht.

Noch vor einer Entscheidung über den Bauantrag begann der KSC mit der Versetzung der Zelthalle vom bisherigen an den neuen Standort östlich der Stadiongaststätte, da die Übertragungwägen der TV-Sender einen größeren Parkplatz direkt hinter dem Stadion benötigten. Im August 2014 hatte die Stadt dem KSC ein Bauverbot für das VIP-Zelt erteilt. Der Verein stellte die Halle trotzdem fertig.

Streit geht seit einem Jahr

Mit Bescheid vom 7. April untersagte die Stadt dem KSC die Nutzung der neuen Doppelstockhalle, die 15×20 Meter in der Grundfläche aufweist. Den Widerspruch des KSC gegen diesen Bescheid wies das Regierungspräsidium Karlsruhe zurück.

Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsuntersagung lehnte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am Montag ab.

Aus der Begründung:

– „…es handele sich bei der Zelthalle wegen ihrer ortsfesten Nutzung nicht um einen sogenannten Fliegenden Bau…“

– „…der derzeitige Zustand der Zelthalle widerspricht den einschlägigen brandschutzrechtlichen Anforderungen…“

– „Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung liege in der Verhinderung einer Gefährdung von Leib und Leben der Nutzer durch einen Brand.“

 

Am Sonntag gibt es für die VIPs beim Karlsruher SC ein Problem:

Posted by Baden TV GmbH on Freitag, 31. Juli 2015