Vier von fünf Betrieben verkaufen Alkohol an Jugendliche

Rastatt (pm/lp) 80% der kontrollierten Betriebe verstoßen gegen das Jugendschutzgesetz. Eine jugendliche Testkäuferin kann problemlos Alkoholika und Zigaretten kaufen.

Unerfreuliches Ergebnis von Kontrollen der Stadt Rastatt in Zusammenarbeit mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Offenburg. Kontrolliert wurden 5 Betriebe, im Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und ob die gesetzlich vorgeschrieben Ausweiskontrollen durchgeführt werden. Lediglich einer der kontrollierten Läden verlangte einen Blick auf den Ausweis, der jugendlichen und speziell geschulten Testkäuferin. Jeder Verstoß der Betriebe wird von der Polizei mit einem Bußgeld von 300 Euro bestraft. Weitere unangekündigte Kontrollen der Polizei sind jederzeit möglich.