Pforzheim (anb) Die Videoleinwand im Kreuzungsbereich Zerrennerstraße/Goethestraße muss ab dem 31. Januar 2014 abgeschaltet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden, das der Betreiber der Videoleinwand gegen die entsprechende Entscheidung der Stadt Pforzheim angestrengt hatte.
„Ich halte die Entscheidung des Gerichts für absolut zutreffend und insgesamt für sehr erfreulich“, sagt Bürgermeister Alexander Uhlig in einer ersten Reaktion. „Die Hartnäckigkeit der Stadt Pforzheim, insbesondere des Baurechtsamts und des Rechtsamts, haben sich damit ausgezahlt.“ Es könne nicht angehen, dass der Bildungsauftrag des gegenüberliegenden Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG) durch kommerzielles Werben beeinträchtigt werde. „Viel wichtiger ist aber noch der Umstand, dass kein Schüler auf dem Weg zwischen dem THG und seiner Dependance in der Goethe-Galerie wegen der Ablenkung durch die Leinwand zu Schaden kommt“, so Uhlig weiter.
Mit dieser Entscheidung hat die Stadt Pforzheim das Eilverfahren im Wesentlichen gewonnen. Lediglich den Termin der Abschaltung, der von der Stadtverwaltung zum 7. Januar 2014 verfügt wurde, hat das Verwaltungsgericht auf den 31. Januar.2014 verschoben. Dem Betreiber der Anlage steht nun das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu. Des Weiteren ist mit dem aktuellen Beschluss das Verfahren in der Hauptsache nicht entschieden. „Die Eilentscheidung des Gerichts gibt aber schon einen Hinweis darauf, wie das Verfahren auch in der Hauptsache ausgehen könnte“, so der Bürgermeister weiter.