KSC droht Rechtsstreit um Vermarktungsrechte

Karlsruhe (pas/pm) Mit einer überraschenden Mitteilung hat Fußball-Drittligist Karlsruher SC am Donnerstagabend für Verwirrung gesorgt. Der Verein kündigte an, sich zum 31. März von seinem Vermarktungsdienstleister Lagardère Sports Germany zu trennen. Das Dementi von Lagardère folgte wenig später. Das Unternehmen hält die einseitige Kündigung für unwirksam und hat angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen. Der Verein verteidigte sein Vorgehen am späten Abend in einer weiteren Stellungnahme.

In einer kurzen Mitteilung kurz nach 17 Uhr hatte KSC-Geschäftsführer Michael Becker darüber informiert, dass der Verein die Vermarktung der Werbe- und Hospitalityrechte samt Kundenbetreuung ab dem 1. April selbst übernehmen wolle. Gut eine Stunde später folgte eine Statement von Lagardère Sports. Man wolle die „unabgestimmte Kommunikation in einigen wesentlichen Punkten richtigstellen“, so das Unternehmen.

Der KSC habe das Vertragsverhältnis für Lagardère überraschend und einseitig gekündigt. Gesprächsangebote über die zugrunde liegenden Ursachen habe der Verein abgelehnt, heißt es weiter. Daher gebe es keine einvernehmliche Lösung. Lagardère hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Man habe jederzeit die vertraglichen Pflichten erfüllt, so das Unternehmen. Es habe keine Hinweise auf eine Vertragsverletzung oder eine Unzufriedenheit seitens des KSC gegeben. „Verträge sind dazu da eingehalten zu werden und diese Vertragstreue und Vertragserfüllung erwarten wir auch seitens des KSC“, so Lagardère-Anwalt Christoph Schickhardt.

Kurz nach 21 Uhr schickte auch der KSC eine eigene Interpretation der Sachlage hinterher. Der Verein habe die Kündigung am 10. Dezember 2018 schriftlich ausgesprochen, heißt es in der von Becker, Präsident Ingo Wellenreuther, Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schulze unterschriebenen E-Mail. Er habe damit von einem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Das Gesprächsangebot von Lagardère Sports habe der KSC abgelehnt, da das Unternehmen die Rücknahme der Kündigung als Bedingung gestellt habe. Das sei aus Vereinssicht inakzeptabel. Auch der Formulierung von Lagardère Sports, man „befinde sich im Rechtsstreit“ widerspricht der KSC. Bisher sei dem Verein keine Klageschrift zugestellt worden. „Die Kündigung durch den KSC erfolgte natürlich nicht rechtsgrundlos, sondern auf Grundlage eines gesetzlichen Kündigungsrechts. (…) Insofern sehen wir einem etwaigen Rechtsstreit, sollte er denn kommen, gelassen entgegen“, sagt KSC-Anwalt Markus Schütz.

Doch egal wie der sich anbahnende Streit über die Gesamtvermarktung des Vereins ausgeht – für Befremden und Verwunderung haben sowohl der KSC als auch Lagardère Sports schon jetzt gesorgt. Ob und wie sich das auf das Vertrauen von Sponsoren und Partnern in den KSC auswirkt, bleibt wohl abzuwarten.

Das Lagardère Sports Team kümmert sich nach Informationen des KSC seit 2011 um die Gesamtvermarktung des Clubs. Das Unternehmen ist international aktiv und in Deutschland an 18 Standorten vertreten.