Verwirrung um Kirchensteuer

Karlsruhe (pm/pas) Eine Verfahrensänderung bei der Erhebung der Kirchensteuer sorgt offenbar bei einigen Bankkunden für Verwirrung. Das berichtet die Evangelische Kirche in Baden. Verschiedene Banken hätten Informationsschreiben an ihre Kunden verschickt. Vielen sei dabei allerdings nicht klar, dass es nicht um eine neue Steuer oder Steuererhebung gehe.

„Die Information betrifft eigentlich nur Kirchenmitglieder, deren Einkünfte aus Kapitalerträgen die Höhe eines erteilten Freistellungsauftrages übersteigen“, sagt Martin Maissenbacher, Leiter der Badischen Landeskirche. Er empfiehlt, auf jeden Fall Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von 801 Euro (beziehungsweise 1.6o2 Euro bei Paaren) zu erteilen. Auch für die betroffenen Kirchenmitglieder ändere sich aber nichts an der Höhe der zu zahlenden Steuer, so Maissenbacher. Lediglich das Verfahren vereinfache sich.