Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt: Klage gegen Pforzheimer Gemeinderat unzulässig

Karlsruhe / Pforzheim (pm/msc) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage des Bürgerbegehrens „Innenstadtentwicklung Ost“ gegen den Pforzheimer Gemeinderat abgewiesen. Die erforderliche Stimmenzahl sei nicht erreicht worden, weil ein Teil der gesammelten Unterschriften bereits vor der Sitzung des Gemeinderates im Dezember 2018 geleistet worden sei und das Bürgerbegehren nicht den erforderlichen Kostendeckungsvorschlag enthalte. 

„Es freut mich, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde“, sagt Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch zum Urteil. „Die Stadt Pforzheim trifft ihre Entscheidungen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien und nach bestem Wissen und Gewissen“, so das Stadtoberhaupt weiter.

Seit mehreren Jahren plant die Stadt Pforzheim die Innenstadt zu entwickeln und führte hierzu ein Bieterverfahren durch. Im November 2018 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für das Angebot eines Investors. Dieses sieht im Kern den Abriss des alten Technischen Rathauses, den Verkauf vier innerstädtischer Grundstücke der Stadt an den Investor, den Neubau von Verwaltungsgebäuden auf diesen Grundstücken durch den Investor und die anschließende Vermietung dieser Gebäude an die Stadt Pforzheim vor.

Mit insgesamt rund 8.000 Unterschriften wollte die Bürgerinitiative gegen den Beschluss des Gemeinderats vorgehen. Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim beschloss daraufhin, dass das eingereichte Bürgerbegehren unzulässig sei und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht.