Baden-Baden (pm/lo) Stolze 738.000 Euro Sanierungskosten hätte eine Frau an die Stadt Baden-Baden nach einem Feuerwehreinsatz zahlen sollen. Mehrfach legte sie bei Stadt und Regierungspräsidium erfolglos Widerspruch ein. Nach über vier Jahren Streit entschied jetzt das Verwaltungsgericht: Die Grundstücksbesitzerin muss keinen Cent bezahlen.
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits: Bei einem Großfeuer im Februar 2010 brannte eine Lagerhalle im Baden-Badener Stadtteil Sandweier vollständig nieder. Die Feuerwehr versuchte mit allen Mitteln den Brand unter Kontrolle zu bekommen und setzte auch schaumbildende Löschmittel ein, die wassergefährdende Tenside enthielten. Das verseuchte Löschwasser gelangte schließlich ins Grundwasser. In den folgenden Wochen flatterten der Grundstücksbesitzerin zahlreiche Sanierungsforderungen der Stadt ins Haus – Gesamtsumme: 738.000 Euro. Die Frau weigerte sich jedoch, Baden-Baden gab alle Maßnahmen selbst in Auftrag und stellte sie der Frau in Rechnung. Diese legte mehrfach Widerspruch ein, jedes Mal ohne Erfolg.
Auch nach zwei Jahren gab es noch keine Aussicht auf Einigung. Die Hausbesitzerin klagte schließlich beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Baden-Baden. Ihr Argument: Das gefährliche Löschwasser sei nicht durch sie selbst, sondern durch den Einsatz der Feuerwehr ins Grundwasser gelangt. Außerdem bemängelte sie, dass die Sanierungsmaßnahmen von 738.000 Euro bei einem Grundstückswert von nur rund 300.000 Euro, nicht zumutbar seien. Die Stadt trat dieser Klage entgegen und der Streit ging weiter.
Nach weiteren zwei Jahren kam das für die Grundstücksbesitzerin erlösende Urteil. Die Stadt hatte die Zumutbarkeitsgrenzen nicht genügend beachtet, schon bei der Anfechtung der erlassenen Bescheide hätte eine zumutbare Haftungsbegrenzung ausgesprochen werden müssen, so das Verwaltungsgericht. Alle Sanierungsanordnungen und Gebührenbescheide werden rechtlich aufgehoben. Grund zur Freude gibt’s für die Grundstückseigentümerin aber noch nicht. Die Stadt kann innerhalb von vier Woche Berufung gegen das Urteil einlegen. Es kann also gut sein, dass dieser Streit bald schon in die nächste Runde geht.