Karlsruhe (pm/amf) Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen 50-jährigen Bauunternehmer zu zwei Jahren haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mehr als drei Jahre lang wissentlich angeblich selbstständige Arbeiter aus Osteuropa in seinem Unternehmen einsetzte. Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe ergaben jedoch, dass der Unternehmer die Gewerbeanmeldungen der Ausländer lediglich zum Schein beantragte, um Lohnsteuer- und Sozialabgaben zu umgehen.
Nach Einschätzung des Hauptzollamts entstand dem Finanzamt und den Sozialkassen durch den Sozialversicherungsbetrug ein Schaden von über 1,3 Millionen Euro, die der Unternehmer zusätzlich zur Haftstrafe zurückzahlen muss. Obwohl der 50-Jährige den Behörden zuvor bereits bekannt war, weil er in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vergehen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, setzte das Gericht die Vollstreckung der Strafe aus sozialen Gründen für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus.