Berlin (pm) Die Amateur-Vertragsspieler in Sportvereinen fallen künftig nicht unter die Mindestlohnregelung. „Dies ist ein gutes und wichtiges Signal an die Vereine, denen damit ein umfangreicher bürokratischer Aufwand erspart bleibt“, erklärt der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther. Auf die Ausnahmeregelung hatten sich Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Fußball-Bundes mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles verständigt.
Danach gilt für Vertragsspieler künftig der Mindestlohn nicht, auch wenn die Vertragsspieler bei der Minijob-Zentrale von ihren Vereinen angemeldet wurden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat zugestimmt, dass der Zoll künftig Vertragsspieler nicht kontrolliert. Bei Vertragsspielern handelt es sich nicht um ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Vielmehr wollen die Vereine den Spieler, der in der Regel 250 Euro erhält, nur insoweit an den Verein binden, dass er nicht in der Winterpause zu einem anderen Club wechselt. Deshalb ist hier eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt“, erklärt Wellenreuther.
Bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, für die in den Vereinen eine Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz gezahlt wird, gilt das Mindestlohngesetz dann nicht, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Mittelpunkt steht und nicht der Erhalt einer finanziellen Geldleistung.