Karlsruhe (yb) Heute wurde ein 37-jähriger Bruchsaler zu 10 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte stand wegen versuchten Mordes in zwei Fällen vor dem Karlsruher Landgericht. In beiden Einzelvorfällen wurde er wegen besonders schwerer Körperverletzung verurteilt.
Im ersten Fall hat der Täter seine ehemalige Lebensgefährtin am 25.Dezember 2013, nachdem diese mit ihm Schluss gemacht hatte, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Glücklicherweise hat das Opfer diesen Angriff überlebt.
Dem Ganzen nicht genug, hat der 37-Jährige am 5. März 2014, seine ehemalige Lebensgefährtin erneut versucht zu töten. Der brutale Gewalttäter hat sie gefesselt und mehrfach mit einem Messer ins Gesicht der jungen Frau gestochen.
Nach Angaben des Landgerichtes Karlsruhe und dem vorsitzendem Richter Herkle, war der Angeklagte in allen zwei Fällen vollständig geständig.
Maßgeblich für die 10 Jahre Haft war die besondere Schwere der Körperverletzung in beiden Fällen. Kein versuchter Mord nur deshalb, da die Angeklagte das „Glück“ hatte, dass ihre 11 ! Wunden schnell und gut verheilt sind und keine ‚Entstellung‘ des Gesichts besteht.
Jedoch stellte der brutale Bruchsaler während der Verhandlung ganz klar fest, dass er seine ehemalige Lebensgefährtin mit den Messerstichen, sichtbar für ihr ganzes Leben kennzeichnen wollte. „Jeden Tag, wenn sie in den Spiegel sieht, soll sie ihre Untreue sehen und bereuen“, so der Täter im Gericht.