Landkreis Karlsruhe (pm/amf) Im Landkreis Karlsruhe hat es im abgelaufenen Jahr bei über 4.600 Kontrollen in 3.210 Betrieben rund 400 Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz gegeben. Das geht aus dem Jahresbericht 2015 des Amts für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hervor. Die Beanstandungsquote von 12,5 % bewegt sich damit auf dem Niveau der Vorjahre und liegt nach Amtsangaben niedriger als bei vielen anderen Landkreisen.
Als Verstöße ließen sich überwiegend Missstände in der Betriebs-, Arbeits-, und Personalhygiene dokumentieren. Wie in den Jahren zuvor zeigten sich auch erhebliche Mängel in den betrieblichen Eigenkontrollen der Lebensmittelunternehmen, wie z. B. bei Gaststätten. Hierzu zählen Wareneingangskontrolle, Temperaturüberwachung, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Schädlingsbekämpfung, Rückverfolgbarkeit, Personalschulung sowie eine Risiko-Analyse kritischer Kontrollpunkte, ein so genanntes HACCP-Konzept.
Aus den festgestellten Verstößen resultierten im Jahr 2015 199 Anordnungen, 166 Mängelberichte und 54 Bußgelder. In einem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei geringfügigen Verstößen wurden die Betroffenen mündlich belehrt. 1.891 Proben hat das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Im vergangenen Jahr erhoben, sowohl Plan-, als auch Verdachts-, Beschwerde- und Erkrankungsproben. Beprobt wurden neben dem breiten Spektrum der Lebensmittel auch Nahrungsergänzungsmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Bei den beanstandeten Proben leitete das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 18 Bußgeldverfahren ein und erteilte 117 Belehrungen. Letztere resultierten zu einem großen Teil aus Mängeln der Kennzeichnung bzw. Allergenkennzeichnung.
93 Gutachten zu beanstandeten Proben, deren Hersteller sich außerhalb des Landkreises befinden, wurden an die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weitergeleitet. Im Zusammenhang mit beanstandeten Proben wurden fünf Schnellwarnungen erstellt. Darüber hinaus wurde bei 114 externen Schnellwarnungen der jeweilige Rückruf der Waren in den betroffenen Betrieben im Landkreis überwacht. Beispielsweise fielen mehrere Babyschuhe, Schutz- und Gartenhandschuhe aus Leder aufgrund eines erhöhten Chrom VI-Gehalts negativ auf und es musste sichergestellt werden, dass diese Produkte aus dem Verkauf genommen wurden.