Vergewaltiger zu drei Jahren Haft verurteilt

Karlsruhe (che) Der 61-jährige Angeklagte musste sich heute vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Wegen 40-fachen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen wurde er vom Gericht zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt, die sich auf insgesamt drei Jahre belaufen. Ihm wurde vorgeworfen, in mehr als 100 Fällen zwölf Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren missbraucht zu haben. Zwischen 2006 und 2012 soll er an den Jugendlichen in seinen Wohnungen in Bad Schöllbronn und Karlsruhe Oralverkehr durchgeführt haben. Diese hätten dafür vom Angeklagten Beträge zwischen 5 € und 25 € erhalten.

Die Kammer hielt dem 61-Jährigen bei der Verurteilung zugute, dass er sowohl ein umfassendes Geständnis ablegte als auch bei den sexuellen Handlungen keine Gewalt angewendet hatte. Die Parteien haben innerhalb einer Woche die Möglichkeit, das Urteil anzufechten.