Karlsruhe (yb) Früher als erwartet wurde diese Woche am Karlsruher Landgericht das Urteil im Vergewaltigungs-Prozess gegen einen 47 Jahre alten Mann verkündet.
Der Angeklagte wurde von den Richtern zu einer Haftstrafe von 11 Jahren, wegen besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Der Straftäter ist laut Gericht in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit eine Präventivfunktion.
Dem Mann wird besonders schwere Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen. Er hat seine damalige Freundin im Zeitraum vom 5. bis zum 8. September 2012 in einer Wohnung eingesperrt und mehrfach vergewaltigt. Zudem ist der 47-Jährige am 26. September 2012 in die Wohnung einer weiteren Frau eingebrochen und hat diese auch vergewaltigt.