Verfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer

Karlsruhe (pm) Heute hat das Verfassungsgericht die Erbschaftsteuer gekippt, aber verschont damit die Mehrheit der Unternehmen.

Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen nur in Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Mehrzahl der Unternehmen darf jedoch auch weiterhin auf Vorteile hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Erbschaftsteuerregeln für Unternehmen für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zum Nachbessern aufgefordert. Gleichzeitig bekräftigte das Gericht, dass Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen gesetzeskonform sind.