Pforzheim (pm/ks) Das Verfahren gegen die Partei „Die Rechte“ in Pforzheim ist rechtmäßig eingestellt worden. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Die volksverhetzenden Plakate, die die Partei 2019 nahe der Pforzheimer Synagoge aufgehängt hatte, bleiben damit unbestraft. Das Gericht begründete die Entscheidung wie zuvor die Staatsanwaltschaft: Die individuellen Täter seien nicht zu ermitteln gewesen.
Die Wahlplakate mit den Aufschriften „Zionismus stoppen: Israel ist unser Unglück! Schluss damit!“ sowie „Wir hängen nicht nur Plakate!“ hatten das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits in der Vergangenheit beschäftigt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen hatte, ordnete das Oberlandesgericht auf einen Klageerzwingungsantrag des Antragstellers hin die Aufnahme von Ermittlungen an. Jetzt kam das Gericht zu dem Ergebnis: Die aufgehängten Plakate sind volksverhetzend. Trotzdem sei das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft rechtmäßig eingestellt worden, denn: Wer konkret für die Plakate verantwortlich ist, könne durch die Ermittlungen nicht aufgeklärt werden. Zwar liege es nahe, so das Oberlandesgericht, dass die beiden Pforzheimer Parteivorsitzenden dabei zumindest mitgewirkt hätten – Beweise dafür gebe es jedoch nicht.