Karlsruhe / Stuttgart (pm/da) Nach dem Erfolg gegen die Bausparkasse Badenia AG vor dem Landgericht Karlsruhe legt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach: Sie klagt heute in Stuttgart gegen die Landesbausparkasse (LBS) Südwest. Gegenstand der Verhandlung ist das vertragliche Kündigungsrecht der LBS Südwest 15 Jahre nach Vertragsbeginn, das nach Meinung der Verbraucherzentrale die Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die Klage ist eine von drei ähnlichen Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, durch die sie vorsorglich gegen eine von ihr befürchteten Kündigungswelle ab 2020 vorgehen will.
Das Karlsruher Landgericht hatte am 01. September in einem ähnlichen Fall das Kündigungsrecht der Bausparkasse Badenia AG aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig erklärt: Beispielsweise könne Verbrauchern gekündigt werden, obwohl sie sich vertragstreu verhalten hätten. Zudem würden viele Verträge mit einer monatlichen Sparrate abgeschlossen, die deutlich unter der Regelsparrate liegt. Dies habe zur Folge, dass der Verbraucher über einen längeren Zeitraum Geld ansparen müsse und der Vertrag gekündigt werden könne, noch bevor ein Darlehen in Anspruch genommen werden könne.