Veränderte Immobilienfinanzierung!? Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Region (cm) Seit dem 21. März 2016 ist die überarbeitete Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) bereits in Kraft. Doch welche Änderungen bringt diese für Verbraucher mit sich und wie sieht die aktuelle Meinungslage zu dem Thema aus?

Im Februar 2014 ist die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Im März dieses Jahres trat dann die Neuauflage der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Die Änderungen gaben nun im Oktober Anlass für eine Debatte im Bundesrat. Anstoß für die Debatte gab ein aktueller Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen. Die Bundesländer beklagen praktische Probleme der europarechtlichen Vorgaben für die Kreditvergabe. Unter anderem sei die Umsetzung der Änderungen in deutsches Recht zu streng ausgefallen.

Nach den Bundesländern wird die Vergabe von Krediten durch die Neuauflage der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Verbraucher erschwert und in einigen Fällen sogar unmöglich gemacht. Auch in den Medien wird immer wieder davon gesprochen, dass Verbraucher Schwierigkeiten haben, ein Darlehen zu erhalten oder ein bereits bestehendes Darlehen beim zuständigen Kreditinstitut zu verlängern. Danach scheint die Hausfinanzierung trotz niedriger Zinsen, für die die Europäische Zentralbank seit Jahren sorgt und deren Entwicklung Prognosen wiederspiegeln, erschwert worden zu sein.

Verbesserung der Informations- und Beratungspflicht: Schutz für Verbraucher

Die Richtlinie soll Verbraucher davor schützen, einen Immobilienkredit aufzunehmen, den sie nicht zurückzahlen können. So sind nach Meinung einiger Kreditinstitute vor allem ältere Menschen und junge Familien ins Hintertreffen geraten. Festzuhalten ist in jedem Fall, dass die Kreditinstitute durch die Neuauflage der Richtlinie mehr Verantwortung übernehmen müssen. Denn für eine bewilligte Finanzierung, die schlussendlich doch auf wackligen Beinen steht, haben sich die Institute verantwortlich zu zeichnen und können nicht den Kunden zur Verantwortung ziehen.

Das Gesetz schreibt den Banken vor allem vor, Verbraucher umfassender zu beraten und genauer zu überprüfen, ob die Beantragenden den Kredit langfristig zurückzahlen können. Durch die Verbesserung der Informations- und Beratungspflicht kann es natürlich vermehrt dazu kommen, dass die Banken die Kreditvergabe zum Schutz des Kunden ablehnen müssen.

Weitere Änderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

  • Bankenschutz: Widerrufsrecht erlischt

Das Widerrufsrecht erlischt nach 12 Monaten und 14 Tagen nach Abschluss des Finanzierungsvertrags. Selbst wenn die Bank den Verbraucher fehlerhaft belehrt hat. Aber ein ewiges Widerrufsrecht soll es nicht geben. Dies würde nur Rechtssicherheit für die Banken bedeuten und auf Kosten der Verbraucher gehen.

  • Europaweit standardisiertes Merkblatt

Jeder Verbraucher erhält verpflichtend ein Europäisches Standardisiertes Merkblatt. Dieses enthält vorvertragliche Informationen. Darunter fallen unter anderem Angaben zum Produkt, der effektive Jahreszins sowie die Kosten des Darlehens.

  • Verbraucherschutz: Wiederruf bei Nullprozent-Finanzierung

Auch bei einer Nullprozent-Finanzierung hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Beim Rücktritt vom Kauf mussten die Verbraucher vor der Änderung der Richtlinie weiterhin die Raten abbezahlen – dies ist nun nicht mehr der Fall.

  • Mehr Transparenz bei der Vermittlung

Darlehensvertreter, die einen Kredit vermitteln möchten, müssen ihre Sachkunde nachweisen. Damit soll die Qualität der Beratung gewährleistet werden. Eine Ausnahme gilt bei Vermittlern, die schon lange dabei sind. Also, wer schon lange vermittelt, darf weiterhin beraten.

  • Beratung bei ständiger Nutzung des Dispokredits

Wenn Verbraucher ihr Konto dauerhaft überziehen, also ihren Disporahmen über sechs Monate zu 75 Prozent nutzen, ist der Darlehensvermittler in der Beratungspflicht. Während der Beratung müssen günstige Alternativen zum Dispokredit und die Folgen der langen Nutzung erläutert werden. Jedoch sollten sich Verbraucher auch immer noch andere Alternativen, mit denen der Dispokredit zurückgezahlt werden kann, ansehen.