Urteil im Albmord-Prozess: Lebenslange Haftstrafe

Karlsruhe (pas) Zwei Tage früher als erwartet wird heute Nachmittag am Karlsruher Landgericht das Urteil im Albmord-Prozess verkündet. Dem Angeklagten – einem 30 Jahre alten Rumänen – wird vorgeworfen, eine 47 Jahre alte Frau aus dem Stadtteil Dammerstock vergewaltigt und getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.

Der Verteidiger des 30-Jährigen hat keinen Antrag gestellt. Sein Mandant hatte während des gesamten Prozesses nicht mit ihm geredet. Der Angeklagte wollte sich auch vor Gericht nicht äußern, Zeugen und die Indizienlage sprechen aber für die Schuld des 30-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer außerdem gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Update 16.30 Uhr:

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Leonhard Schmidt hat sich der Forderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen und den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Für den Angeklagten bedeutet das Urteil, dass er auch nach 15 Jahren wohl nicht mit einer Entlassung rechnen kann. Er kann gegen das Urteil Revision einlegen.

Dass der 30-Jährige der Vergewaltiger und Mörder der 47 Jahre alten alleinerziehenden Mutter sei, das habe das Verfahren unzweifelhaft bewiesen, sagte Richter Schmidt in seiner Urteilsbegründung. Es sei ein „Verbrechen, wie es der Alptraum jeder Frau sein muss“. Der Mann habe die Frau „mehrfach vergewaltigt, sie ermordet, verstümmelt und wie einen benutzten Gegenstand entsorgt“.