Unwetterschäden melden

Baden-Baden. (pm) Die Landesregierung gewährt an Private und kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Soforthilfe bei erlittenen Unwetterschäden, die im Zeitraum 28. Mai 2016 bis einschließlich 08. Juni 2016 aufgetreten sind, das teilt nun die Stadt Baden-Baden mit. 

Die Soforthilfen sollen in erster Linie dabei helfen, erste unumgängliche Beschaffungen von verloren gegangenen Gegenständen des täglichen Bedarfs zu tätigen. Versicherte oder versicherbare Schäden können nicht berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung bittet betroffene Bürger und Gewerbekleinbetriebe, Unwetterschäden umgehend beim städtischen Fachgebiet Öffentliche Ordnung vorsorglich zu melden, Tel. 07221/93-1823.