Baden-Württemberg (msc) Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern erneuert die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Maßnahmen und weitet die 2G und 2G-Plus-Regelung in vielen Bereichen aus. Geboosterte Menschen müssen sich bei 2G-Plus nicht testen lassen. Die neue Verordnung soll noch am heutigen Freitag im Umlaufverfahren beschlossen werden und am morgigen Samstag in Kraft treten.
Damit setzt die Landesregierung Maßnahmen um, die am Donnerstag zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage in Baden-Württemberg mache das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch und führe in bestimmten Bereichen strengere Regeln ein, heißt es. Das betrifft insbesondere die Bereiche der Sport-Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen. Hier sind in der Alarmstufe II höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zugelassen und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucher*innen. Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.
Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen:
- Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfeste werden untersagt.
- Bei Veranstaltungen wie, Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauer*innen zugelassen.
- Diskotheken, Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben, werden müssen schließen.
- Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
- Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels gibts hier.
- In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
- Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.
Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.
In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen: „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind.“
Hilfen auch für Betriebe die aus wirtschaftlichen Gründen schließen
Die Landesregierung sei mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen für Betriebe so ausgestaltet werden können, damit die Folgen für die Betroffenen wirkungsvoll abgefedert werden können. Dabei setze sich das Land gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne der Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So dränge das Land unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt werde, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde.