… dann streiten sie auch Morgen noch. So zumindest spielt es sich in den vergangenen Tagen und Wochen zwischen dem Karlsruher SC und der Stadt Karlsruhe ab.
Drei von vier Tribünen des alten Wildparkstadions sind bereits Geschichte. Die Anspannungen zwischen Bauträger und späterem Pächter scheinen vergangen. Am 13. September reicht dann der KSC vier einstweilige Verfügungen gegen die Stadt am Landgericht Karlsruhe ein. Es geht um Unterlagen, Kioskplanungen und dem KSC besonders wichtig, Betonstützen. 3:1 gewinnt der Verein vor Gericht, allerdings nicht beim Streitthema Stützen. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, forderte der KSC die Herausgabe der Dokumente binnen zwei Wochen.
Ob Provokation oder ausführliche Beratschlagung ließ sich die Stadt genau diese zwei Wochen Zeit um gegen das vom Landgericht Karlsruhe gefällte Urteil in Berufung zu gehen. Einen Zusammenhang mit der zwischenzeitlichen Wiederwahl des KSC-Präsidenten Ingo Wellenreuthers bestreitet die Stadt vehement.
Laut Medienberichten bietet die Stadt dem KSC die Herausgabe großer Teile der Unterlagen. Der Verein bleibt seinem Motto, das einst Wolfgang Petry besungen hatte „Ganz oder gar nicht“ treu und schickte am heutigen Freitag eine Gerichtsvollzieherin ins Rathaus.
Argument der Stadt Karlsruhe diese dann abzuweisen, ein eingereichter Antrag, dass die Vollstreckung bis zur Entscheidung in zweiter Instanz aufgeschoben wird.
Der KSC indes beantragt nun einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss mit Unterstützung der Polizei. Der neutrale Betrachter fragt sich, wer hat denn nun Recht in der Stadt des Rechts? Viel wichtiger aber ist die Frage, ob es eine gute Idee ist, dass sich Vermieter und Mieter eines neuen Stadions bereits Monate vor Fertigstellung der Immobilie mit der Polizei drohen?