Baden-Württemberg/Philippsburg (pm/ij) Das Umweltministerium reagiert mit einer aufsichtlichen Anordnung auf eine Unregelmäßigkeit bei so genannten Wiederkehrenden Prüfungen im Aromkraftwerk Philippsburg II. Das Land untersagt dem Betreiber, EnBW, das Kraftwrk wieder anzufahren.
Nach den Revisionsarbeiten befindet sich der Raktor nicht am Netz. Zur vorgesehenen Anordnung findet jetzt zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung statt. Bei Untersuchungen zu einem Meldepflichtigen Ereignis hat der Betreiber festgestellt, dass eine Wiederkehrende Prüfung an einem Störfallmonitor zwar in einem ordentlich ausgefüllten Prüfprotokoll dokumentiert, tatsächlich aber gar nicht durchgeführt wurde.
Es hat sich herausgestellt, dass es sieben weitere Fälle einer vorgetäuschten Prüfung gibt. Untersucht wurden rund 450 seit 2015 durchgeführte Wiederkehrende Prüfungen an 138 Einrichtungen der Strahlenmesstechnik.
Umweltminister Franz Untersteller: „Meines Wissens nach ist es das erste Mal, dass eine vorgeschriebene Prüfung in einem deutschen Kernkraftwerk offenbar bewusst vorgetäuscht wurde. Das ist hochgradig beunruhigend und nicht akzeptabel. Die EnBW hat jetzt zunächst für Aufklärung zu sorgen – schnell und umfassend!“
Nach derzeitigem Kenntnisstand hätten die vorgetäuschten Prüfungen zwar keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen gehabt und auch die Emissionsüberwachung sei gewährleistet gewesen, sagte Untersteller: „Aber bevor die EnBW nicht nachgewiesen hat, dass die Anlage vorschriftsmäßig und sicher betrieben wird, darf sie nicht mehr angefahren werden. Außerdem erwarte ich von der EnBW Vorkehrungen, um solche Täuschungen künftig auszuschließen.“
Das für die Bundesaufsicht zuständige Bundesumweltministerium wurde über die vorgesehene Anordnung und die Vorfälle informiert.