Stuttgart/Karlsruhe (pm/lp) In einer Pressemitteilung hat das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration darüber informiert, welche Regelungen die überarbeitete Corona-Verordnung beinhaltet. Die neue Verordnung soll im Laufe der kommenden Woche verkündet werden.
Der genaue Zeitpunkt, wann die überarbeitete Corona-Verordnung verkündet wird, hängt laut Ministerium vom Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene ab. Das Infektionsschutzgesetz ist die entscheidende Rechtsgrundlage, auf der die Corona-Verordnung des Landes fußt, heißt es in einer Mitteilung am Freitagnachmittag. Im Infektionsschutzgesetz wird künftig nicht mehr die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen die maßgebliche Größe für Corona-Maßnahmen sein, sondern die Situation in den Krankenhäusern. Da das Infektionsschutzschutzgesetz voraussichtlich erst Mitte nächster Woche in Kraft tritt, wird die aktuelle Corona-Verordnung für diesen Übergangszeitraum nochmals verlängert werden. In der künftigen Corona-Verordnung des Landes werden unter anderem die konkreten Warn- und Alarmwerte, ab denen Einschränkungen für nicht geimpfte Personen vorgesehen sind, festgelegt.
Als Warnstufe gilt: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.
Als Alarmstufe gilt: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen.
Je nach Stufe werden in bestimmten Lebensbereichen verschiedene Maßnahmen ergriffen (z. B. PCR-Test für Nicht-Geimpfte in der Warnstufe oder 2G-Regelung in der Alarmstufe). Ausnahmen, etwa bei der 2G-Regelung, wird es selbstverständlich für Personen geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht ausreichend Zeit für eine Impfung hatten, beispielsweise Schwangere sowie Kinder und Jugendliche.