Überquellende Glascontainer: Stutensee appelliert an Bürger

Stutensee (pm/ame) Wegen überfüllten Glascontainern und rücksichtslos platziertem Altglas appelliert die Stadt Stutensee an ihre Bürger. Seit Jahresbeginn biete sich an den meisten Standorten der Altglascontainer dasselbe Bild, so die Stadtverwaltung: ,,Überquellende Container und davor oder dazwischen abgestellte ganze ,Halden‘ von Flaschen und sonstigem Behälterglas, oft noch ,garniert‘ mit wildem Müll.

Die Stadt appelliert an die Bürger, ihr Altglas in einem Altglascontainer an einem anderen Standort zu entsorgen, sollte der angefahrene voll sein. Im Verhalten der Nutzer liegt aus Sicht der Stadt ein Grund für das ,,desaströse Aussehen“ vieler Altglascontainerstandorte: ,,Integraler Bestandteil der Altglasentsorgung ist es, dieses Glas zu den dafür vorgesehenen Containern zu bringen (=Bringsystem) und in dieselben per Einwurf einzubringen. Das Abstellen von Flaschen und Behälterglas außerhalb dieser Container ist demzufolge verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung.

Altglasentsorgung privatwirtschaftlich organisiert

Ein anderer Grund für die immer wiederkehrenden Missstände liegt aus Sicht der Stadt im System der Organisation der Altglasentsorgung: Aufgrund gesetzlicher Regelungen musste sich bereits Anfang der 1990er- Jahre der Handel verpflichten, neben anderen Verpackungen auch Altglas zurückzunehmen und einer stofflichen Verwertung (=Recycling) zuzuführen. Zwecks Logistik und Organisation wurde das DSD (=Duales System Deutschland) gegründet, das mittlerweile aus rund zehn einzelnen Systembetreibern besteht. Diese haben das Bundesgebiet in Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt und per Ausschreibung einzelne Entsorgungsfirmen mit der Durchführung der Altglassammlung beauftragt.

In Stutensee ist das dieselbe Firma, die auch im Auftrag des AWB (=Abfallwirtschaftsbetrieb) die kommunale Müllabfuhr erledigt. Hier liegt laut der Stadtverwaltung der Unterschied: Für die kommunale Müllabfuhr (= Restmüll, Wertstoffe, Sperrmüll, Grüngut etc.) sind der Landkreis und die Städte und Gemeinden zuständig, für die Altglasentsorgung die Dualen Systembetreiber und die beauftragten Entsorgungsunternehmen, also rein die Privatwirtschaft. AWB, Städte und Gemeinden haben also  keine entsprechenden Vertragsbeziehungen mit den Partnern dieses Systems und können deshalb auch auf keiner Ebene eingreifen.