Kreis Karlsruhe (an) Von 450 geprüften Tierhaltungen im Jahr 2013 wurden in rund der Hälfte der Fälle Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt. Ein Pferd musste u. a. seinem Halter weggenommen werden, da dieser über Wochen sein Tier trotz mittel- bis hochgradiger Lahmheit nicht zum Arzt brachte. Außerdem wurden zwei Schlangenhalter auffällig, die ihre Schlangen nach amerikanischer Art in „Rackhaltung“ hielten – das heißt in Schubladen. Das ist in Deutschland nicht zulässig. Viele der betroffenen Halter mussten ein Bußgeld bezahlen, die Zahl hat sich im Vergleich zu 2012 aber halbiert.
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