Kreis Rastatt (pm/ms) Ab Samstag gelten im Landkreis Rastatt weitere Lockerungen. Das teilt das Landratsamt heute mit. Grund dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 lag. Unter anderem die Testpflicht in Freibädern und der Außengastronomie entfällt ab morgen. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Rastatt liegt aktuell bei 25,9.
Im Stadtkreis Baden-Baden gelten die erweiterten Lockerungen bereits seit heute. Ab morgen gelten diese dann auch im Landkreis Rastatt. Dort entfällt dann beispielweise die Testpflicht bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien. Dazu zählen Freibäder, die Außengastronomie und Open-Air-Veranstaltungen.
Größere Feiern wieder möglich
Feiern in gastronomischen Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, erlaubt. Auch das Abhalten von Kulturveranstaltungen im Freien ist mit bis zu 750 Besuchern gestattet. Dazu zählen auch Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensports.