Streit um Flüchtlingsunterkunft in Karlsdorf-Neuthard endgültig beigelegt

Kreis Karlsruhe (pm/ms) Der Rechtsstreit zwischen einem Investor und dem Landkreis Karlsruhe um eine geplante Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Penny-Marktes in Karlsdorf-Neuthard ist endgültig beigelegt. Das teilt der Landkreis Karlsruhe heut mit. Beide Seiten einigten sich vor wenigen Tagen vor Gericht auf einen Vergleich.

Der sieht vor, dass der Landkreis dem Investor das Grundstück zum damaligen Wert von 500.000 Euro abkauft und ihm entstandene Planungskosten in Höhe von 111.000 Euro erstattet. Dadurch enstehe für den Landkreis kein finanzieller Schaden. „Das Grundstück kann voraussichtlich zum genannten weiterveräußert werden und die Planungskosten, die in der damaligen Zeit im Hinblick auf den enormen Unterbringungsdruck in jedem Fall entstanden wären, werden dem Landkreis vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Abrechnung von flüchtlingsbedingten Kosten erstattet“, so ein Pressesprecher in einer Mitteilung.

Investor forderte 830.000 Euro

Zum Streit kam es in der Hochphase des Flüchtlingszustroms, als überall im Landkreis nach Unterbringungsmöglichkeiten gesucht wurden. So gab es die Überlegung auf dem Gelände des Supermarktes eine Unterbringung zu schaffen. Nachdem die Flüchtlingszahlen stark zurückgingen und kein Mietvertrag für ein neues Gebäude unterzeichnet wurde, hatte der Landkreis Abstand von weiteren Planungen genommen. Darauf hin klagte der Investor auf Schadensersatz in Höhe von 830.000 Euro.

„Kein gültiger Mietvertrag geschlossen“

Mit dem Vergleichsvorschlag hat das Gericht in den wesentlichen Punkten die Argumentation des Landkreises aufgegriffen. Insbesondere war es der Auffassung, dass kein gültiger Mietvertrag geschlossen wurde. Ebenfalls stellte das Gericht klar, dass der Grundstückserwerb des Investors keinen „Schaden“ darstellt. Deshalb einigte man sich auf den Kauf des Grundstücks zum damaligen Wert durch den Landkreis.