Streit um Atomschutt aus Philippsburg: Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt Genehmigung zur Entsorgung auf Deponie Hamberg auf

Philippsburg/Karlsruhe/Maulbronn (pm/msc) Die Diskussion um die Entsorgung von freigemessenem Botonschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Philippsburg ist um ein Kapitel reicher. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat heute eine Genehmigung aufgehoben, die besagte, dass der Schutt auf der Deponie Hamberg im Enzkreis gelagert werden darf. 

Zuvor hatte sich der Landkreis Enzkreis geweigert, den Schutt auf seiner Deponie aufzunehmen. Dagegen hatte unter anderem der Karlsruher Energieanbieter EnBW geklagt. Diese Klage hat das Verwaltungsgericht ebenso abgewiesen. Eine Begründung nannte das Gericht bislang nicht.

Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau zeigt sich über das Urteil erfreut. „Das lange Gerichtsverfahren macht deutlich, wie komplex die Sachlage ist, zu der nun nach vielen Monaten eine Entscheidung ergangen ist“, kommentierte er am heutigen Dienstag. Finanzdezernent Frank Stephan ergänzt: „Wir sind zufrieden, dass unsere Rechtsauffassung nun bestätigt wurde. Auch wenn dies nicht Gegenstand der Verhandlung war: einer der Hauptgründe für unsere Ablehnung der betreffenden Abfälle war und ist nach wie vor, dass die Deponie Hamberg in Maulbronn – selbst nach der ohnehin geplanten Erweiterung, die vergleichsweise klein ausfällt – die Menge der beim Rückbau anfallenden Abfälle keinesfalls aufnehmen kann.“

Nach Ansicht der EnBW hätte der entstandene Bauschrott auf der Hamberg Deponie in Maulbronn gelagert werden müssen. Als Grund nannte der Energieanbieter bereits im vergangenen Jahr, dass er vor rund zehn Jahren den eigentlich dafür zuständigen Landkreis Karlsruhe auf den entstehenden Schrott hingewiesen hätte. Der hat damals aber – nach eigenen Aussagen wegen Platzmangels – bereits 2004 mit dem Enzkreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgehandelt. Diese sah nach Ansicht des Landkreises vor, dass mineralische Abfälle auf der Deponie Hamberg entsorgt werden dürfen.