Strafverfahren gegen Limburger Bischof eingestellt

Hamburg (anb) Das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg wurde eingestellt. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, der bereits am 13. November 2013 gefällt wurde, muss der Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst 20.000 Euro zahlen.

Am 25. September 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Amtsgericht Hamburg Strafbefehl gegen den Limburger Bischof Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. In zwei von dem Beschuldigten vor dem Landgericht Hamburg betriebenen Zivilverfahren ließ Dr. Tebartz-van Elst zur Glaubhaftmachung seiner Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jeweils eine von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung einreichen. In dieser gab er unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit dem für den Spiegel-Verlag tätigen Journalisten über eine Indien-Reise unter anderem an, es habe keine erneute Rückfrage des Journalisten mit dem Vorhalt „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“ gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben „Business-Klasse sind wir geflogen.“. Diese Erklärung war nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch.